Nothilfe über zehn Millionen Euro –
Zum Online-Antrag für Sportvereine

Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine ab dem 15. April (Mittwoch) 2020 bis zum 15. Mai 2020 über unser »Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die „Soforthilfe Sport“ für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.

Hier das Muster des Antragsformular:

2020-04-09_Antragsformular_Corona_Soforthilfe_Sport_final_01